AGB Fischer Sports (Schweiz) GmbH
für Fachhändler in der Schweiz
Stand: 07.03.2022
a. In diesen AGB bezeichnet der Begriff "Fischer" die Gesellschaft Fischer Sports (Schweiz)
GmbH mit Sitz in Stettlen, Schweiz
Fischer Sports (Schweiz) GmbH
Bernapark 17
CH-3066 Stettlen
Tel: +41 81 303 44 10
[email protected]
b. In dieser AGB bezeichnet der Begriff
"Händler" alle natürlichen und juristischen Personen, mit welchen Fischer eine Rechtsbeziehung eigegangen ist oder gegebenenfalls noch eingehen
wird.
c. In diesen AGB bezeichnet der Begriff
"Produkt" bzw. "Produkte" alle von Fischer gelieferten Waren und/ oder die von Fischer zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistungen.
d. In diesen AGB bezeichnet der Begriff
"Modelljahr" alle Produkte, welche innerhalb der
gleichen Serie Produziert wurden. Das Modelljahr
dauert im Normalfall vom 01.06. bis zum 30.05 des
Folgejahres
a. Sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde
und unter Vorbehalt die nachfolgenden Abschnittes
17, gelten diese AGB ausschliesslich und auf unbestimmte Zeit für alle Verkäufe und Lieferungen
durch Fischer, die mit den Produkten im Zusammenhang stehen. Mündliche Zusagen durch Fischer Vertreter oder andere Hilfspersonen sind
nicht bindend. Dies gilt auch für den Verzicht auf
das Schriftformerfordernis.
b. Mit Aufgabe einer Bestellung über die unterschiedlichen Bestellkanäle (Telefon, Fax, Email,
B2B Händler-Portal etc.) stimmt der Händler der
ausschliesslichen Anwendbarkeit dieser AGB für
diese und alle weiteren Bestellungen zu.
c. Bei einem allfälligen Wiederspruch zwischen Bestimmung und AGB und den Bestimmungen eines Individualvertrages zwischen Fischer und
dem Händler haben Bestimmungen des Vertrages
Vorrang.
d. Die Anwendung allfälliger AGB des
Händlers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Dies gilt auch dann, wenn Fischer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen eines Händlers Verkäufe und/oder Lieferungen tätigt. Entgegenstehende Bedingungen eines Händlers haben nur Gültigkeit, sofern und soweit diese von Fischer ausdrücklich und schriftlich durch Unterzeichnung der
jeweiligen Bedingungen angenommen worden sind
a. Fischer betreibt ein qualitatives selektives
Vertriebssystem. Die Kriterien für die Zulassung
von Händlern sind folgende:
a.1 Qualifizierter Fachhändler (Ausgebildetes
Fachpersonal mit Fokus auf Beratung und Serviceleistungen, Besuch der Fischer-Produkteschulungen, Abwicklung von Garantiefällen)
a.2 Markengetreue Geschäftsräume (Schaufenster, angemessene Ladenfläche für die Präsentation der Produkte, Öffnungszeiten)
a.3 Finanzielle Situation (Kreditwürdigkeit,
Mindestbestellmengen und Preisstabilität)
b. Der Händler darf die Produkte nur mit
Einklang mit den Bestimmungen, die in dieser AGB
enthalten sind, anbieten oder verkaufen bzw. deren
Angebot oder Verkauf veranlassen.
c. Die Produkte sind vom Händler ordnungsgemäss aufzubauen und ordnungsgemäss an
die jeweiligen Bedürfnisse des Endkonsumenten
anzupassen, alle Unterlagen und Zubehörteile zur
Verfügung zu stellen, welche von Fischer zusammen mit dem Produkt ausgeliefert wurden.
d. Der Händler verpflichtet sich, die Produkte ausschliesslich über die von Fischer bewilligten Händler-Standorte und/oder über die dem
Händler zuzuordnende eigene Web-Seite anzubieten und zu verkaufen. Der Verkauf eine Fischer
Produktes an einen Endkonsumenten beinhaltet immer eine persönliche Beratung sowie die individuelle Einstellung des Produktes für den Endkonsumenten. Die Übergabe der Produkte an den Endkonsumenten erfolgt demnach immer bei den bewilligten Händler-Standorten. Ein Anbieten sowie die
Bewerbung der Produkte durch Dritte und/oder über
eine andre Internetpräsenz, insbesondere Auktionsplattformen inklusive deren Marktplätze, ist ohne
vorgängige, schriftliche Genehmigung durch Fischer untersagt.
e. Der Händler erlaubt Fischer seinen Namen für Werbezwecke zu nutzen.
f. Der Händler ist ein selbständiger Eigenhändler. Diese Bestimmungen begründen weder einen Agenturvertrag, Arbeitsvertrag noch ein Gesellschaftsverhältnis. Der Händler hat keinen Anspruch
auf eine Entschädigung irgendwelcher Art (insbesondere Abgangs-oder Kundschaftsentschädigung)
a. Alle Angebote, Preislisten etc. von Fischer sind freibleibend und bilden kein verbindliches Vertragsangebot, es sei denn, Fischer hat
eine anderslautende schriftliche Erklärung abgegeben.
b. Bei Angaben zu Spezifikationen, Modellen, Abmessungen, Gewichten, Preisen etc. der
Produkte welche in Katalogen, auf der InternetSeite oder anderen Dokumentationen erhalten sind,
handelt es sich um unverbindliche und ungefähre
Angaben, sofern Fischer nicht ausdrücklich und
schriftlich diese für verbindlich erklärt. Fischer behält sich vor, die Spezifikationen ohne Mitteilung zu
ändern. Spezifikationen stellen daher keine vereinbarte Beschaffenheitsangabe dar.
c. Bestellungen durch Händler kann Fischer
innerhalb von zwei Wochen nach Bestelleingang
annehmen. Der Vertrag kommt mit dem Versand
der Auftragsbestätigung (Post / Mail) oder durch
Ausführung der Bestellung (Lieferung) zustande.
d. Nach dem Versand der Auftragsbestätigung bzw. der Ausführung der Bestellung (Lieferung) durch Fischer können Bestellungen nicht
mehr storniert werden.
e. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem
Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die externen Fischer-Zulieferer. Der
Besteller wird über eine allfällige Nichtverfügbarkeit
der Leistungen unverzüglich informiert. Durch den
Händler allenfalls schon erbrachte Leistungen/ Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.
a. Fischer vereinbart mit seinen Händlern
jährlich jeweils für das kommende Modelljahr geltenden Verkaufs-und Lieferkonditionen (nachfolgend zusammenfassend "Verkaufskonditionen"
oder "Händlervereinbarung" genannt) in Schriftform.
Die Verkaufskonditionen gelten jeweils für ein Modelljahr und werden bei einem Modelljahrwechsel
nicht automatisch erneuert. Die Vorliegenden AGB
bilden jeweils einen integrierenden Bestandteil der
Verkaufskonditionen.
b. Die Verkaufskonditionen referenzieren
die jeweils aktuelle gültige Preisliste für Händler
und Endkonsumenten. Die Preisliste für Händler
enthält weder die gesetzliche Mehrwertsteuer noch
andere Steuern, Gebühren oder Abgaben. Bei der
Preisliste für Endkonsumenten handelt es sich um
unverbindliche Preisempfehlungen (inkl. der gesetzlichen MwSt.)
c. Die Lieferkosten werden auf Grund der
jährlichen vereinbarten Verkaufskonditionen in
Rechnung gestellt. Die Lieferung erfolgt "Ex Works"
von einem der Fischer Warenlager. Die Fischer
Produkte werden grundsätzlich schnellstmöglich
nach Auftragsbestätigung ausgeliefert. Sofern nicht
ein bestimmtes Datum ausdrücklich und schriftlich
festgelegt wurde, sind die angegebenen Lieferfristen Schätzwerte.
d. Eine Überschreitung der Lieferfristen berechtigt den Händler nicht dazu, die Auflösung des
Kaufvertrages und/oder Schadenersatz zu fordern.
Kann Fischer für einen Lieferverzug zur Verantwortung gezogen werden, oder ist eine Lieferung unmöglich, sind die Entschädigungsansprüche des
Händlers auf die Ansprüche gemäss Abschnitt 14
dieser AGB beschränkt.
e. Fischer ist zu Teillieferungen berechtigt.
Die entsprechenden Teilrechnungen sind von dem
Händler gemäss den jährlichen Verkaufskonditionen zu bezahlen. Die durch Teillieferungen entstandenen Zusatzkosten für den Transport werden von
Fischer übernommen.
f. Fischer ist nicht zu einer Lieferung verpflichtet, wenn der Händler mit seinen Zahlungen
im Verzug ist oder die eingeräumte Kreditlimite
überschritten hat. (Siehe auch Abschnitt 9)
g. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Händlers trotz zweimaligen Auslieferungsgesuchs scheitern, kann Fischer die Lieferkosten für jeden weiteren Zustellversuch erneut verrechnen.
h. Transportschäden und Fehllieferungen
müssen innerhalb von 48 Stunden ab Zustellung
schriftlich an Fischer gemeldet werden, ansonsten
übernimmt Fischer keine Haftung (Siehe auch Abschnitt 14)
i) Liefer- und Leistungsverzögerung durch höhere
Gewalt auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen-hierzu gehören
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Pandemien, Epidemien, kriegerische Auseinandersetzungen, Verbote oder Transportverzuge usw., auch
wenn sie bei unseren Lieferanten und Unterlieferanten eintreten-, hat Fischer Sports auch nicht bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten.
j) Wenn die Behinderung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer/ Besteller nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des nich
nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche stehen ihm nicht zum es
sein denn, der Verzug beruht auf mindester grober
Fahrlässigkeit von Fischer Sports
a. Die Benutzung des B2B Händler-Portals
ist dem Händler mit unterzeichneten Verkaufskonditionen für das aktuelle Modelljahr (Siehe auch Abschnitt 5) innerhalb des Direktliefergebietes von Fischer vorbehalten. Der Zugang zum Händler-Portal
ist eine den Händler angebotene Zusatzdienstleistung, welcher von Fischer jederzeit ohne Nennung
von Gründen zurückgezogen werden kann.
b. Die Darstellung von Produkten im Händler-Portal stellen kein rechtlich bindendes Angebot,
sondern eine Einladung zur Bestellung dar (siehe
auch Abschnitt 4)
c. Produkte welche lediglich in den "Warenkorb" gelegt werden, gelten nicht als verbindliche
Bestellung. Erst durch das anwählen der Schaltfläche "Bestellen" im letzten Schritt des Checkout-Prozesses werden die im Warenkorb aufgelisteten Produkte verbindlich bestellt.
d. Unmittelbar nach dem Erhalt der Bestätigung, bestätigt Fischer den Zugang der Bestellung
per Email (Zugangsbestätigung). Der Vertrag
kommt mit dem Versand der Auftragsbestätigung
per Post bzw. E-Mail oder auch durch Ausführung
der Bestellung (Lieferung) durch Fischer zustande.
e. Die Darstellung der Händlerpreise entspricht der jeweils gültigen Händlerpreisliste und
enthält weder die gesetzliche Mehrwertsteuer noch
andere Steuern, Gebühren oder Angaben. Rabatte
und Lieferkosten gemäss den individuell mit dem
Händler vereinbarten Verkaufskonditionen (siehe
Abschnitt 5) sowie allfällige Mehrwertsteuer, andere
Steuern, Gebühren und Abgaben werden während
des Checkout-Prozesses berechnet und angezeigt.
f. Produkte welche als Test-Produkte bzw.
als Eigenbedarf bestellt werden, müssen jeweils in
einer separaten Bestellung erfasst werden. Der
Sonderrabatt gemäss den jährlichen Verkaufskonditionen für solche Bestellungen wird erst nach einer
manuellen Bestellprüfung durch Fischer mit einer
allfälligen Auftragsbestätigung an den Händler bestätigt.
a Fischer legt grossen Wert auf die Sicherheit und Schutz der Daten seiner Händler. Die detaillierte Datenschutzerklärung von Fischer kann an
folgenden Orten eigesehen werden: Fischer WebSeite: fischersports.com/ch_de_privacy-policy Der
Händler verpflichtet sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Fischer seine Daten für die in der
Datenschutzerklärung genannten Zwecke verarbeiten kann.
b. Sämtliche Geschäftsvorgänge und die
dafür benötigten Informationen (wie z.B. Adressen,
Bankverbindungen, Vertragstexte etc.) werden von
Fischer elektronisch gespeichert und verarbeitet.
Die Speicherung, Verarbeitung und allfällige Weitergabe der Daten an Dritte richtet sich nach der vorgenannten Datenschutzerklärung.
c. Mit der Erstbenutzung (erster Login) des
B2B Händler-Portals stimmt der Händler ausserdem zu, dass die für das B2B Händler-Portal relevanten Geschäftsdaten in verschlüsselter Form
über das Internet vermittelt werden.
d. Die den Händler von Fischer zur Verfügung gestellten Zugangsdaten zum B2B HändlerPortal (Benutzername und Passwort) sind als vertrauliche Geschäftsgeheimnisse i.S.v. Abschnitt 16
zu behandeln und dürfen von keinem Händler an
Dritte (abgesehen von den direkt mit den Bestellungen betrauten Mitarbeitenden des Händlers) weitergegeben werden. Die Mitarbeiter sind entsprechend
zu verpflichten und das Passwort ist jeweils nach
Austritt eines Mitarbeiters zu ändern. Bei Zuwiderhandlung behält sich Fischer Schadensersatzforderungen vor.
e. Der Händler verpflichtet sich, Kundendaten welche er von Fischer übermittelt erhält, nur
zum vereinbarten Zweck zu verwenden. Der Händler ist nicht berechtigt, diese Daten an weitere Parteien offenzulegen, ausser wenn dies gesetzlich
vorgesehen ist, von Fischer vorgängig schriftlich
gestattet wurde oder in der Datenschutzerklärung
von Fischer beschrieben ist.
a. Der Händler hat die Produkte bei der Lieferung unverzüglich zu prüfen. Sämtliche Rügen
sind Fischer spätestens innerhalb von 14 Tagen
nach Lieferung des Produktes mitzuteilen. Die Art
des Mangels ist in der Anzeige genau anzugeben.
b. Unterlässt der Händler die Anzeige, so
gelten die Produkte als genehmigt, es sei denn es
handle sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein
solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich
nach der Entdeckung gemacht werden, andernfalls
gelten die Produkte auch in Bezug auf diesen Mangel als genehmigt.
a. Die Zahlungsziele und -konditionen sind
in den jährlichen vereinbarten Verkaufskonditionen
(siehe Abschnitt 5) festgelegt.
b. Begleicht der Händler die Rechnung nicht
bis zu deren Fälligkeitsdatum, gerät er ohne weitere
Mahnung in Verzug.
c. Bei Zahlungsverzug behält sich Fischer
das Recht vor, für jeden angebrochenen Monat im
Verzug einen Verzugszins von 1.5% auf alle ausstehenden Rechnungsbeträge zu erheben.
d. Bei ausstehenden Rechnungen werden
Zahlungen generell für die älteste Rechnung (ohne
Skontoabzug) verwendet.
e. Eine Verrechnung mit Gegenforderung
des Händlers ist ausgeschlossen.
f. Inkassokosten werden dem Händler in
Rechnung gestellt.
a. Falls der Händler gegen dieser AGB
verstösst, wird Fischer den Händler abmahnen und
unter Ansetzung einer Frist von 30 Tagen zur Wiederherstellung des vertragsgemässen Zustandes,
bzw. Einhaltung der vertraglichen Pflichten auffordern. Kommt der Händler dieser Aufforderung nicht
nach, ist Fischer zum sofortigen und fristlosen
Rücktritt von sämtlichen offenen Kaufverträgen berechtigt. Eine Abmahnung ist nicht notwendig, falls
die von vornherein als aussichtslos erscheint, oder
der Händler gegen die Verpflichtungen gemäss Absatz 3 (Bedingungen) Absatz 11 (Eigentumsvorbehalt) bzw. Absatz 15 (Urheberrechte) verstösst.
b. Fischer ist befugt, von allen zwischen Fischer und dem Händler abgeschlossenen und noch
nicht von beiden Seiten vollständig erfüllten Verträgen zurückzutreten, insbesondere allen offenen
Aufträge zu stornieren und die Zahlung aller gegenüber Fischer geschuldeten Beträge per sofort fällig
zu stellen, wenn das Konkurs-oder Nachlassverfahren über das Vermögen des Händlers beantragt
oder eröffnet wurde der Händler (sofern es sich um
eine juristische Person handelt) liquidiert wird oder
er seine Geschäftstätigkeit eingestellt hat. Aktien,
Stammanteile oder andere Wertpapiere, welche die
Kontrolle des Händlerbetriebes erlauben, auf Dritte
übertragen werden. (Kontrollwechsel)
a. die gelieferten Produkte bleiben bis zu
deren vollständigen Bezahlung (inkl. Sämtlicher
Zinsen und Kosten) im ausschliesslichen Eigentum
von Fischer. Dies gilt auch für den Fall einer Gewährung von Zahlungsfristen. Der Händler erteilt Fischer die vorbehaltlose Ermächtigung, nach deren
Ermessen die Eintragung in das jeweilige Eigentumsvorbehaltsregister ohne Mitwirkung und Zustimmung des Händlers vorzunehmen.
b. Vor Übertrag des Eigentums hat der
Händler die Fischer Produkte sorgfältig zu behandeln. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung,
Verarbeitung oder Umgestaltung von Produkten mit
Eigentumsvorbehalt ist ohne vorgängige schriftliche
Zustimmung von Fischer nicht gestattet.
c. Der Händler tritt die Forderung, die er
aufgrund des Weiterverkaufs oder aus einem anderen Rechtsgrund im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt stehenden produktengegenüber
Dritte erwirbt, sicherheitshalber Vollumfänglich (inkl.
Mehrwertsteuer) an Fischer ab. Fischer nimmt die
Abtretung an. Fischer ermächtigt den Händler, die
an Fischer abgetretenen Forderungen im eigenen
Namen einzuziehen. Fischer behält sich vor, die
Einzugsermächtigung zu widerrufen, wenn der
Händler seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäss nachkommt.
d. Für die Ausübung dieser Rechte gestützt
auf diesen Artikel und Rücknahme von Produktenstimmt der Händler zu, dass Fischer, Ihre Mitarbeiter oder Handlungsbevollmächtigte sowie alle Fahrzeuge, die von Fischer in diesem Zusammenhang
als notwendig erachtet werden, jederzeit unbeschränkten Zugang zu den Geschäftsräumen des
Händlers und/oder sonstigen Orten, an denen sich
die Produkte befinden, haben.
e. Diese Bestimmungen behindern nicht
den Übergang der Risiken und Verlust und Beschädigung der verkauften Produkte sowie die Schäden,
die sie hervorrufen können, bei der Lieferung an
den Endkonsumenten.
a. Nimmt Fischer Produkte, welcher unter
Geltung dieser AGB an den Händler geliefert wurden, zurück, insbesondere in Fällen gemäss Abschnitt 10 (Kündigung) und Abschnitt 11 (Eigentumsvorbehalt), so erhält der Händler unter Ausschluss weiterer Rechte eine Gutschrift nachfolgender Massgabe. bei noch original verpackten
Produkten im aktuellen Modelljahr in Höhe des Nettoverkaufspreises minus 15%, beim vorgängigen
Modelljahres minus 30%
bei nicht mehr original verpackten Produkten, im
aktuellen Modelljahr in Höhe des Nettoverkaufspreises minus 25% beim Vorgängigen Modeljahr minus
40%
b. Die Fischer entstehenden Kosten für die
Rücknahme von Produkten Transport etc. werden
dem Händler verrechnet.
a. Im Falle eines tatsächlich bestehenden,
frist-und formgerecht gerügten und von Fischer anerkannten Mangels, wird Fischer die mangelhaften
Produkte nach Ihrer Wahl nachbessern, oder ersetzten. Schlägt die Nachbesserung fehl, steht dem
Händler das Recht zu, Minderung oder Wandelung
zu verlangen.
b. Änderungen der technischen Spezifikationen (z.B. Komponenten) sowie Form und Farben
stellen kein Sachmangel dar. (siehe Abschnitt 4)
Der Händler ist verpflichtet, seine etwaigen Ansprüche unter Berücksichtigung der Bedingungen gemäss Abschnitt 8 (Untersuchungs-und Rügepflicht)
geltend zu machen.
c. Gewährleistungsansprüche stehen dem
Händler nicht zu, wenn ein Mangel darauf zurückzuführen ist, dass er selbst das Produkt unsachgemäss, falsch oder fahrlässig gelagert, transportiert,
behandelt, gewartet oder repariert bzw. beschädigt
oder verändert hat. Gleiches gilt, wenn der Sachmangel auf Verschleiss oder darauf zurückzuführen
ist, dass der Händler das Produkt mit Teilen verbunden hat, welche nicht von Fischer bezogen oder
gutgeheissen wurden.
d. Die Garantiebestimmungen für Fischer
Kunden sind jederzeit auf der Fischer Web-Seite
unter: fischersports.com einzusehen
a. Unter Vorbehalt nachfolgender Bestimmungen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln
inkl. jener des Produktehaftpflichtgesetztes. Die
Haftung von Fischer wird soweit gesetzlich zulässig
eingeschränkt resp. Wegbedungen. In jedem Fall
haftet Fischer für den Ersatz von Schäden oder
Verlusten nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages, den der Händler für die Produkte bezahlt hat,
welche den Schaden oder Verlust verursacht haben. In dem Masse, als der Händler Produkte mit
Teilen verbindet, die nicht von Fischer bezogen
oder gutgeheissen wurden, ist die Haftung von Fischer ausgeschlossen. Veränderungen am Produkt
führen zum völligen Ausschluss der Haftung von Fischer.
b. Fischer haftet nicht für Folgeschäden,
wie zum Beispiel entgangener Gewinn, Verluste
oder Folgekosten, den Verlust eines Vertrages oder
Ersparnissen oder Verluste infolge einer Betriebsunterbrechung oder –einstellung.
a. Die Urheber-und alle anderen Rechte an
Handelsnahmen, Warenzeichen, Logos, Inhalten,
Bildern, Fotos, Videos oder andere Dateien in Katalogen, Broschüren Web-Seite, Datenträgern, Downloads etc. gehören ausschliesslich Fischer oder den
speziell genannten Rechteinhabern. Für die Reproduktion oder Wiederverwendung jeglicher Elemente
ist, wenn nicht explizit anderslautend definiert,
durch den Händler eine vorgängig, schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträgerin im Voraus einzuholen.
b. Dem Händler werden während der Vertragsdauer ausgewählte Inhalte zugänglich gemacht. Diese Inhalte können, wenn nicht explizit
anders erwähnt, für Werbezwecke genutzt werden.
Darunter fällt auch die Nutzung des Fischer-Logos,
welches konform mit den aktuell gültigen Corporate
Identity-Richtlinien genützt werden muss.
c. Der Händler verpflichtet sich, sie Nutzung
der oben genannten Elemente unverzüglich einzustellen, wenn er von Fischer dazu aufgefordert wird,
in jedem Fall sobald die Rechtsbeziehung zwischen
Fischer und dem Händler endet.
a. Der Händler verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und/oder technischen Informationen, die Ihm durch die Geschäftsbeziehungen mit Fischer bekannt werden (namentlich auch Verkaufskonditionen), als vertrauliche Geschäftsgeheimnisse zu behandeln. Diese vertraulichen Geschäftsgeheimnisse dürfen Dritte (insbesondere auch Mitarbeitenden von Konkurrenzunternehmen) gegenüber nicht offengelegt werden. (Mitteilungsverbot) Ausgenommen sind Dritte, welche mit dem Händler im Anstellungsverhältnis sind und im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung zwingend angewiesen sind, vorausgesetzt, dass sie von Händler im mindestens gleichen Masse schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet wurden. Generell dürfen vertrauliche Geschäftsgeheimnisse nicht ausserhalb des Vertragszwecks verwendet werden, und/oder verwertet werden. Diese Pflichten (Verwendungs-und Verwertungsverbot) gelten auch nachvertraglich.
a. Es gelten die AGB in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung, Nachträge oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Händler nicht innerhalb 30 Tagen seit der Kenntnisnahme den geänderten Bestimmungen wiederspricht.
a. Diese Vereinbarung untersteht ausschliesslich dem schweizerischen materiellen Recht
unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts (einzig Art. 116 IPRG, welcher
eine ausdrückliche Rechtswahl wie die vorliegende
explizit zulässt, soll von diesem Ausschluss nicht
betroffen sein) und unter Ausschluss des Wiener
Kaufrechts CISG
b. Ausschliesslich zuständig für alle Streitigkeiten sind die Ordentlichen Gerichte von CH-3000
Bern.
a. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise Unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als von Anfang an wirksam vereinbart, die der von den Vertragspartnern gewollten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei Lücken dieser AGB.